VORSICHT bei Metamizol [Novalgin, Novalminsulfon u.a.]

Metamizol, besser unter dem Handelsnamen „Novalgin“ bekannt, gehört zur Gruppe der nichtsauren nichtopioiden Analgetika. Die Muttersubstanz hat keine nennenswerte Wirkung. Vielmehrentstehen durch die Metabolisierung/Abspaltung der Sulfonatgruppe und deren Methylengruppen Metabolite, die analgetische Wirkung haben.

Wie diese Metaboliten genau wirken, das ist bis heute nicht geklärt, obwohl die Substanz nicht zu den neueren Medikamenten gehört („entdeckt“ und auf den Markt gebracht im Jahr 1922) .

Vielleicht ist auch diese Unkenntnis ein Symptom für die Tatsache, dass die Substanz weltweit unterschiedlich beurteilt wird. Während in den meisten deutschsprachigen Ländern das Medikament teilweise sogar ohne Rezept zu bekommen ist, ist es in vielen anderen Ländern, wie USA, Großbritannien etc., vollkommen vom Markt verschwunden. Ein wesentlicher Grund für die Verbannung vom Medikamentenmarkt in diesen Ländern ist das vermehrte Auftreten von Agranulozytosen mit tödlichem Ausgang.

Überhaupt scheint die Substanz eine „Vorliebe“ für aufs Blut bezogene Nebenwirkungen zu haben (aplastische Anämie, Porphyrie, aber auch Lyell-Syndrom, Anaphylaxien, Bronchospasmen etc.).

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Schwangerschaft und Stillzeit gehören zu den absoluten Kontraindikationen. Ältere Patienten und Patienten mit eingeschränkter Leber- und/oder Nierenfunktion sollten höchstens geringe Dosen der Substanz zu sich nehmen. Dies soll unter enger Überwachung erfolgen. Patienten mit einer Krankengeschichte der oben aufgeführten Nebenwirkungen dürfen die Substanz nicht erhalten. Das Gleiche gilt für Kinder mit einem Körpergewicht unter 16 kg.

Es gibt zudem eine Reihe von Interaktionen mit anderen Medikamenten, wie Antikoagulantien, Lithium, Captopril und anderen Antihypertensiva.

Die Liste der Länder, die die Substanz vom Markt genommen haben oder erst gar nicht zugelassen haben, ist nicht gerade als kurz zu bezeichnen:  Schweden, Norwegen, Dänemark, Island, Griechenland, Großbritannien, Irland, Australien, Japan, USA und seit 2013 Indien. Grund für diese restriktiven Maßnahmen waren die verhältnismäßig hohen Raten an Agranulozytose (oft mit tödlichem Ausgang).

Hoechst, der ursprüngliche Hersteller der Substanz, unternahm schon 1986 „wissenschaftliche“ Bemühungen, die das Risiko für das Auftreten einer Agranulozytose unter der Medikation beschreiben sollten:

Die Firmenstudie, die keine Autoren angibt (kaum ein Zeichen höchster Wissenschaftlichkeit, sondern bestenfalls von Hoechst-„Wissenschaft“) kam zu dem Schluss, dass die Häufigkeit für diese Nebenwirkung bei 1,1 von 1 Millionen Anwendungen pro Woche beträgt.

Inzwischen gilt diese Studie als gegenstandslos, da sie mit den entsprechend verbogenen methodischen Mitteln einen „wissenschaftlichen“ Persil-Schein für das eigene Produkt herbei zaubern sollte. Epidemiologische Studien in Schweden ermittelten ein Risiko, das bei 1 pro 1439 Verordnungen lag. Interessant hierzu der „Arzneimittelbrief“: Wie gefährlich ist Metamizol?

Die resistente Handhabung in vielen Ländern und die Zulassungsverweigerung in weiteren Ländern hält die Industrie jedoch nicht davon ab, auch heute noch mit ihren eigenen, typischen „wissenschaftlichen“ Mitteln, das eigene Produkt hochzuloben und Restriktionen als Voreingenommenheit und Vorurteil zu brandmarken:

Diesmal ist es die Firma Boehringer Ingelheim, die im Verbund mit medizinischen Hochschulen in Deutschland und USA zu dem Schluss kommt, dass alle Studien, die zu einem negativen Ergebnis für die Substanz gekommen sind, viel zu klein und von wirtschaftlichen(?) Interessen geleitet worden waren.

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Online Ratgeber, wie Onmeda.de, dagegen loben zwar die gute Wirksamkeit bei Schmerzen (was auch nie angezweifelt worden war), rät aber zu einem vorsichtigen Umgang mit der Substanz:

„Der Wirkstoff wird oft als Reservemittel benutzt. Das heißt, Patienten erhalten Metamizol, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren.“

Dies ist allerdings bei Patienten der Fall, die nach Operationen oder bei Krebserkrankungen unter extrem starken Schmerzen leiden. Fieber, gegen das Metamizol ebenfalls gut wirkt, ist auf keinen Fall eine primäre Indikation für die Substanz. Hier gibt es wesentlich verträglichere Alternativen.

Zur Frage, ob Kinder mit Metamizol behandelt werden können, hatte ich bereits weiter oben eine „Andeutung“ gebracht. Die Quelle ist die „Fachinformation (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels) Novaminsulfon injekt 1000 mg Lichtenstein Novaminsulfon injekt 2500 mg Lichtenstein“ der Firma Winthrop Arzneimittel GmbH, die in der englischsprachigen Wikipedia-Ausgabe zitiert wird, deren Link aber nicht mehr aktiv ist. Dieser Angabe zufolge sollten Kinder mit einem Körpergewicht von weniger als 16 kg nicht mit Metamizol therapiert werden.

Das „Ärzteblatt“ veröffentlichte 2009 einen Beitrag, der den Einsatz von Metamizol bei Kindern thematisierte, allerdings wenig positiv für die Substanz: Schmerztherapie bei Kindern und Jugendlichen: Von Metamizol abraten. Dieser Beitrag eines Professors für Toxikologie der Universität Wittenberg ist eine Antwort auf einen für Metamizol positiv lautenden Beitrag im „Ärzteblatt“, der Metamizol schon bei Säuglingen ab 3 Monaten intravenös empfiehlt. Der Schreiber des positiven Beitrags entpuppte sich bei der Frage nach Interessenskonflikten als viel bezahltes „Mietmaul“ etlicher Pharmafirmen.

Fazit

Metamizol ist als Schmerzmittel bestenfalls Mittel der dritten Wahl, wenn alles andere nicht wirksam ist. Die zerrissene Diskussion, ob es sicher ist oder nicht, ist wieder einmal ein Paradebeispiel, wie die Pharmaindustrie und ihre Protagonisten ein umsatzstarkes Produkt mit fauler „Wissenschaft“ reinzuwaschen versucht.

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Beitragsbild: pixabay.com – Pexels

René Gräber
René Gräberhttps://www.renegraeber.de
Seit 1998 bin ich in eigener Naturheilpraxis tätig und begleite seitdem Patienten mit den unterschiedlichsten Beschwerden und Erkrankungen. Der Name dieser Webseite ist dabei mein Motto: Gesundheitliche Aufklärung. Aber die "Gesundheitliche Aufklärung" braucht auch Sie! Ohne GEZ Gebühren und Steuermillionen kämpfen wir gegen Zensur und Abmahnungen. "Gesundheitliche Aufklärung" ist vollkommen unabhängig, überparteilich und kostenfrei (keine Paywall). Wir investieren viel Zeit, Geld und Arbeit, um ihnen Beiträge jenseits des "Medizin-Mainstreams" anbieten zu können. Wir freuen uns daher über jede Unterstützung! Helfen Sie bitte mit! Zum helfen klicken Sie bitte HIER.

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