DECT-Telefone und Handys erzeugen Krebs

Urteil: Krebs durch Schnurlostelefon – DECT

Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun endgültig rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt:

Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit einem Schnurlostelefon (DECT) bzw. Handy zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.

Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Nutzung von Drahtlos-Telefonen voll haftbar für Folgeschäden ist.

Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen.

Dem Kläger wird jetzt aufgrund seines „Handy-Schadens“ eine 80-prozentige Invaliditätsrente ausbezahlt, des weiteren muss der Arbeitgeber „INAIL“ die Gerichtskosten aller Instanzen tragen.

Übrigens, dass z.B. Handys in bis zu 30 Metern Entfernung noch EEG-Veränderungen im Gehirn erzeugen, die nach dem Telefonat noch Stunden anhalten, wurde jetzt durch verifizierte Untersuchungen bestätigt. Das ist eigentlich das gesundheitliche Aus für alle Headsets, denn das Handy ist bei Benutzung eines Headsets ja immer noch in der Nähe des Körpers. Bei herkömmlichen Headsets wird die Strahlung sowieso direkt ins Ohr geleitet und über die Bluetooth-Headsets braucht man sich aufgrund der Bluetooth-Strahlung, die natürlich auch direkt ins Ohr geht, auch nicht mehr zu unterhalten.

Es ist ein Gerichtsurteil innerhalb der EU und ich bin gespannt, wie die EU-freundliche Regierung Merkel jetzt reagiert, denn das wird Folgen haben und auch weitere, vor allem deutsche Verfahren nach sich ziehen. Ein Richter orientiert sich im Zweifel gerne an seinen europäischen Kollegen.

Hier noch ein Zitat von dem damaligen Bundespostminister Bötsch aus dem Jahre 1994:

„Die aufgeregte Diskussion in der Bevölkerung über die Kernenergie dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren werden, nur ein laues Lüftchen gewesen sein.“

Und hier noch ein weiterer Beitrag:

„Die flächendeckende Mobilfunkeinführung ohne eine umfassende Abschätzung der Risiken für den Menschen ist unverantwortlich.“

Landtag NRW Düsseldorf (12. März 1994)

Die Abschätzung der Risiken für Mensch und Natur ist bis heute nicht erfolgt.

Wer sein DECT-Telefon jetzt nicht in die Tonne wirft und sein Handy nur noch im Notfall benutzt, ist selber schuld und handelt unverantwortlich auch für seine unmittelbaren Mitmenschen bzw. Nachbarn. Verschiedene Bürgerinitiativen gehen hier sogar noch weiter, denn sie sagen:

„Drahtlostelefonieren in der Nähe von anderen Menschen ist Körperverletzung.“

Und ich will es nochmal eindrücklich sagen: Aus biologischer bzw. pathologischer Sicht gibt es keine strahlungsarmen Handys oder DECT-Telefone. Wenn man sich die Strahlemänner an den Kopf hält, ist man weit jenseits aller baubiologischen Grenzwerte. Aus baubiologischer Sicht ist die ganze Diskussion um SAR- und CONNECT-Werte bei aktivem Benutzen dieser Geräte absoluter Unsinn. Wenn man schon unbedingt mobil erreichbar sein muss, empfiehlt sich der Festeinbau in ein Fahrzeug bzw. eine maximale Gesprächsdauer von höchstens 30 Sekunden, um dem Gesprächspartner zu sagten, dass man ihn per Festnetz zurückruft. Da mittlerweile aber schon der wissenschaftliche Nachweis erbracht wurde, dass Handys im reinen Standby-Betrieb auch schon biologische Wirkungen haben, würde ich mich fragen, ob es der Luxus der Erreichbarkeit wirklich wert ist.

Ich bin der Meinung: „Wahrer Luxus ist, nicht erreichbar zu sein.“ Und wenn es dann doch nicht anders geht, würde ich mir einen Cityruf-Piepser zulegen. Der strahlt nämlich nicht und ich bin trotzdem erreichbar (Chefärzte benutzen diese Piepser schon seit ewigen Zeiten!!!).

Wir vom Verlag werden auf jeden Fall weiter an der Sache dranbleiben und wir werden es noch erleben, dass das DECT-Verbot kommt und die Handy-Sendeleistungen runtergedreht werden, auch wenn es vielleicht aufgrund der starken finanziellen Industrie-Interessen noch viele Jahre dauern könnte.

Verschiedene deutsche Großstädte haben mittlerweile Verbote für Mobilfunkmasten in der Nähe von Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser erwirkt. Einige Städte verbieten mittlerweile Masten in reinen Wohngebieten. In der Schweiz bilden sich gerade Dörfer, die sich „elektrosmogfreie Gemeinden“ nennen und einen Zufluchtsort für Elektrosensible bieten möchten.

Vielleicht gibt es so was bald auch in Deutschland, dann könnten die vielen hundert Menschen, die mittlerweile abgeschieden irgendwo im Wald im Wohnwagen leben, endlich wieder am Leben teilnehmen, denn alle Menschen haben ein Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit, auch wenn einige Technik-Freaks meinen, nicht auf ihr gefährliches Spielzeug verzichten zu können.

Herzliche Grüße
Edgar

Informiert von Dr. Joachim Mutter

Italienisches Original:
http://www.scribd.com/doc/27618514/CEM-Sentenza-Corte-d-Appello-Di-Brescia

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Dr. med. Joachim Mutter
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Dr. med. Joachim Mutter
Stellvertretender Chefarzt in der Paracelsus Clinica al Ronc und Leiter des Bereichs Medizin der Tagesklinik Konstanz.
Er gibt zahlreiche Ärzte- und Laienseminare und hat mehrere Patientenratgeber geschrieben.
Spezialisiert auf integrative Medizin, Ursachentherapie, Entgiftung und Umweltmedizin.
Seine Praxisschwerpunkte sind neurologische Erkrankungen, Krebs, Autismus, Autoimmunerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen und chronische Schmerzen.
Zu seinen Therapie- und Diagnoseverfahren zählen Laboranalysen, orthomolekulare Medizin, Ernährungs-, Entgiftungs- und Bewegungstherapien.

4 Kommentare

  1. Sehr interessantes Urteil wie ich finde… doch haben wir eigentlich noch viel größere Probleme als den „Elektrosmog“ in unserer Gesellschaft. Wie sieht aus mit Atomkraftwerken ? Das Abschalten der „Meiler“ wird immer zu aufgeschoben und der Atommüll verbleibt in unsicheren Endlagerstätten. Die Autoindustrie scheint immer noch machen zu können was sie will und produziert weiterhin die Erdölvariante obwohl es schon jetzt bereits Alternativen wie Solar oder Wasserstoff gäbe ?! Nun ja dennoch sollten der Gebrauch aller strahlenden Gegenständen noch deutlicher eingeschränkt werden…
    Gruß Dennis

  2. interessantes urteil

    wie verhält es sich da eigentlich mit der tatsache dass es physikalisch unmöglich ist durch handystrahlung krebs zu bekommen?

    merke: elektromagnetische ist keine ionisierende strahlung.

    zuletzt hat eine studie in grossbritannien mit mehreren hunderttausend probanden kein erhöhtes krebsrisiko gezeigt. da bringen auch angebliche eegwerte nicht viel

  3. merke: elektromagnetische ist keine ionisierende strahlung.

    Elektromagnetische Strahlung von 1-32Ghz, ist ionisierende Strahlung Pulsstrahlung, und diese zerstört, wie Das Mikrowellengerät Teilchen bzw bringt diese zum schwingen, gerinnen.

  4. ach, was elektrosmog
    keiner regt sich über die seelenstrahlung der menschen auf
    wir haben bereits krieg auf der astralebene
    und es ist nur noch eine frage von ein paar jahren bis sich dieser krieg materiell verwirklicht.
    was machen da die paar mikrowatt handystrahlung noch aus..
    nach dem krieg wird es dann auch keine handys mehr geben

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