Nochmal Apeel: Irreführende Belege für angebliche Unbedenklichkeit?

Mitte Mai 2023 veröffentlichte ich einen Beitrag zu Apeel, der „essbaren Schale“ [1]. Nicht erst seit diesem Beitrag scheint es eine Reihe von Verwirrungen zu geben, besonders in Bezug auf angeblich dokumentierte „Nebenwirkungen“, die durch den Genuss dieser künstlichen Schale auftreten können oder sollen.

In meinem Beitrag zitierte ich eine Veröffentlichung von „Ökotest“ zu Apeel, der diesen Überzug als „essbar und hat keinerlei Nebenwirkungen“ einstufte. Die Beurteilungsgrundlage hierfür scheinen nicht entsprechende wissenschaftliche Studien zu sein, sondern Vermutungen und Einschätzungen von entsprechenden „Experten“ aus dem Bereich der „Faktenchecker“ und Lebensmittelindustrie.

So ließ der „Faktenchecker“ [2] von Reuters Folgendes verlauten: „Faktencheck – Verbindungen in der essbaren Lebensmittelbeschichtung von Apeel von der FDA als sicher eingestuft.“ Oder mit anderen Worten: Die Sicherheit von Apeel darf als gewährleistet angesehen werden, da die FDA das sagt und weil hier eine dementsprechende Einstufung (statt wissenschaftliche Beurteilung) erfolgte. Toll!

Sogar das Weltwirtschaftsforum weiß tolle Dinge von und über Apeel zu berichten [3]. Selbstverständlich handelt es sich auch hier um eine Verlautbarung, die den Anspruch zu haben scheint, wissenschaftliche Studien ersetzen zu können.

Irreführende Belege für schädliche Wirkungen von Apeel?

Es gibt in den sozialen Medien in der Tat eine Reihe von Beiträgen, die vor Apeel-Produkten warnen. In der Regel warnen sie vor den Lipiden, die im Apeel-Überzug stecken als „toxische Mono- und Diglyceride“, die angeblich krank machen sollen [4][5].

Und dann tauchte auch noch ein Sicherheitsdatenblatt [6] zur Apeel-Beschichtung auf, in dem von Augenschäden, Hautreizungen und Umweltschäden berichtet wird. Und es gibt eine Reihe von kritischen Beiträgen, die dieses Sicherheitsdatenblatt zur Grundlage ihrer Kritik an Apeel gemacht haben, wie zum Beispiel bei „Die Unbestechlichen“ [7]:

Die Gefahrenhinweise auf dem Datenblatt von „Apeel“ haben es in sich: Schwere Augenschäden, allergische Hautreaktion, Schädlich für Wasserorganismen. Der Sicherheitshinweis klingt ähnlich wie der für den Umgang mit hoch toxischen Zytostatika, vor denen das medizinische Personal sich schützen muss, bevor es den armen Patienten intravenös verabreicht wird: Bei der Arbeit Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Bei Kontakt mit der Haut: Mit reichlich Wasser abwaschen.

Wenn man sich das Sicherheitsdatenblatt etwas genauer anschaut, dann wird man feststellen müssen, dass es sich hier nicht um die Apeel-Beschichtung handeln kann. Nur der Name des Produkts ist identisch mit dem Namen der Beschichtung. Das Produkt, welches im Sicherheitsdatenblatt behandelt wird, ist ein Reinigungsprodukt aus Großbritannien.
Dies wird spätestens dann klar, wenn es um den „relevanten Einsatzbereich“ geht, der in diesem Bericht als „Reiniger von harten Oberflächen“ („Identified uses: Neutral, Hard Surface Cleaner“) ausgewiesen wird.

„Report 24“ hat sogar noch ein drittes Apeel-Produkt finden können, ein australisches Produkt zum Neutralisieren von Gerüchen in Teppichen und Teppichböden [8]. Auch „Report 24“ fiel zunächst auf die Namensgleichheit der Produkte herein:

Auch Report24 unterlag zunächst dem Fehler anzunehmen, dass Apeel eine weltweit geschützte Marke ist und die Sicherheitsdatenblätter entsprechend diesem Produkt zuzuordnen sind. Dies ist aber nicht der Fall, die drei Substanzen haben nichts miteinander zu tun. Die entsprechenden Informationen wurden inzwischen in diesem Artikel korrigiert.

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Ist Apeel damit rein gewaschen?

Angeblich ist die Apeel-Beschichtung „essbar“, da sie nur aus „Mono- und Diglyceriden“ besteht. Da erhebt sich sofort die Frage, warum in der EU nur Zitrusfrüchte, Melonen, Ananas, Bananen, Papayas, Mangos, Avocados und Granatäpfel für die Apeel-Behandlung infrage kommen dürfen?

Kann man jetzt diese Obstsorten nach der Behandlung mit Apeel auch mit Schale essen? Wenn die Apeel-“Schale“ wirklich essbar ist, warum werden dann nicht auch Erdbeeren, Kirschen, Pflaumen etc. damit versehen? Aber was nicht ist, kann ja noch werden… Denn laut RND [9] „bereitet Apeel gerade einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Kommission vor, damit das Verfahren auch für Obst und Gemüse zugelassen wird, deren Schale mit gegessen wird.

Weiter vermeldet der Beitrag des RND, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu diesem Thema bislang nichts veröffentlicht habe. Es lägen noch keine belastbaren Informationen zur Risikobewertung für die Obstsorten vor, die mit Apeel behandelt worden seien.

Oder mit anderen Worten: Auch hier erst einmal das Produkt im Markt einführen und dann erst nach den Risiken schauen. Das ist die neue Strategie seit Einführung der „Coronaimpfungen“, die noch als „Notfallzulassung“ auf den Markt geworfen wurden. Welche „Notfallzulassung“ gibt es für Apeel?

Eine interessante Information von „Report 24“: Nicht jeder Discounter hat unter Jubelgesängen Apeel-Obst eingeführt. Zum Beispiel der Spar-Konzern, so „Report 24“, bewiese einmal mehr Hausverstand, was wohl auch beim Thema „Masken“ in der Coronazeit und bei Insekten-Lebensmitteln, von denen man sich dort klar distanziere, der Fall war. Bei Spar gibt es anscheinend keine Apeel-Produkte im Sortiment.

Fazit

Apeel gibt es dreimal auf der Welt. Großbritannien, Australien und USA. Und alle drei Produkte führen den identischen Namen, machen aber alle was anderes. Von daher ist es besonders empfehlenswert, sich Produktinformationen bzw. Sicherheitsdatenblätter ganz genau anzuschauen, um keine peinlichen Missverständnisse entstehen zu lassen, über die sich besonders die „Faktenchecker“ freuen.

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Quellen: 

Beitragsbild: pixabay.com – lukinlgor
Dieser Artikel wurde am 11.08.2023 erstellt.
René Gräber
René Gräber
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