Die elektronische Patientenakte [Schnüffel-Akte 2024] Wer hat die Daten?

Nun ist es sicher: Die Elektronische Patientenakte kommt im Januar 2025 [1], dafür soll die Gematik sorgen [2].

Worum geht es?

Um Karl Lauterbach (wieder einmal) und dessen „elektronische Patientenakte“, kurz ePA genannt.

Am 14. Dezember 2023 passierten die dazu erforderlichen Gesetze mehrheitlich den Bundestag. Dies sind das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und  das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, kurz „Digital-Gesetz“ (DigiG). Diskussionen in den Altmedien? Viel Spaß beim Suchen.

Der Bundesrat musste eigentlich nicht zustimmen, sollte aber Stellung nehmen dürfen, weswegen sich das Inkrafttreten etwas verzögert.

Ab 2025 bekommt jeder Versicherte die „ePA“ verpasst – wenn er nicht widerspricht.

Verantwortlich für die Umsetzung ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz „Gematik“.

Teilhaber des neuen Bürokratie-Monsters sind das Gesundheitsministerium, Krankenkassen und Klinik-Verbände sowie Ärztekammern.

Theoretisch soll jeder Versicherte über eine Krankenkassen-App bestimmen dürfen, wer die Daten einsehen kann oder wer etwas einspeisen darf. Auch soll es möglich sein, selber Daten einfach mit dem Smartphone oder am PC zu löschen.

Dazu greift der Versicherte dann auf den Zentral-Server zu, der natürlich 100-prozentig gegen Hacker-Angriffe geschützt sein soll. Da sind wir aber echt gespannt, ob Diagnosen, Medikationen und Röntgenbilder wirklich nicht in falsche Hände geraten.

Und was passiert wohl, wenn man dem Krankenhaus oder einem Arzt verbieten will, Einträge vorzunehmen? Und wird das Eigen-Management der ePA tatsächlich funktionieren?

Die Sache mit der „Impfpflicht“ jedenfalls klappte nicht so ganz wie Herr Lauterbach sich das vorgestellt hatte. Könnte also diese „Pflicht der elektronischen Patientenakten“ ein Ersatz dafür sein und die neuen „Impfungen“ durch die Hintertür als „Pflichtveranstaltung“ etablieren?

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Alles nur im Interesse der Patienten? Aber sicher!

Dazu spricht der „Meister“ höchstpersönlich. Und zwar in einer Veröffentlichung auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Hier wird keine der sonst üblichen Erklärungen abgegeben. Vielmehr wird ein Interview mit der FAZ als „Erklärung“ abgedruckt.[3]

Es mag eigenartig erscheinen, dass auf der Webseite des „Bundesministeriums für Gesundheit“ Interviews wiedergegeben werden, eine Sache, die man von einer Zeitung erwartet, zumal dieses Interview auch in der FAZ veröffentlicht sein sollte. Zunächst machte ich einen Hang zur Selbstdarstellung von Lauterbach für dieses Format verantwortlich, musste dann aber feststellen, dass die Veröffentlichung von Interviews auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums keine Neuigkeit ist.[4]

Als erstes erfahren wir hier, dass es bereits elektronische Patientenakten gibt, die aber nur zu „weniger als ein Prozent der Patienten“ genutzt werden. Und das will er ändern. Denn: „Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, so Lauterbach.

Und warum das alles?

Dann erzählt Lauterbach von den außerordentlichen Vorzügen der elektronischen Patientenakte, die darin bestehen sollen, dass der Patient „endlich Herr seiner Daten“ wird.

Ach so! Indem Patientendaten über elektronischen Weg leicht abrufbar werden, werden die Patienten „Herr ihrer Daten“? Wieso das? Ach ja! Hierzu belehrt der Herr Professor den Leser folgendermaßen:

„Er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente. Und dann hilft die Akte auch bei seiner Behandlung. Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt.“

Das heißt also, dass das häufige Ignorieren von Wechselwirkungen seitens der Schulmedizin nur auf einer fehlenden digitalen Patientenakte beruht?

Und sind „geordnete Übersichten“ nur auf elektronischem Wege möglich? Zugegebenermaßen sind elektronische Daten leichter und schneller abrufbar und damit praktischer, was sicherlich ein Vorteil ist.

Aber, wie es aussieht, sind diese e-Daten nicht nur für den Patienten oder den behandelnden Arzt schneller einsehbar, sondern auch für Institutionen, die mit der Behandlung des Patienten überhaupt nichts zu tun haben.

Der gläserne Patient?

Im Interview erfahren wir weiter, dass die elektronische Patientenakte nichts Neues sei, denn viele Ärzte haben ihre Patientendaten auf ihrem Computer gespeichert. Was neu sein soll, das ist der „erleichterte Zugang“.

Ein erleichterter Zugang? Für wen? Für den Arzt? Ich dachte, der hat seinen Computer in seiner Praxis stehen? Oder wird der Zugang für die Patienten erleichtert? Wenn ja, muss dann eigens dafür eine Verordnung geschaffen werden? Könnte der Patient nicht einfach zu seinem Arzt gehen und seine Daten direkt bei ihm anfordern?

Oder geht es doch um etwas ganz anderes?

Und schon kommt ein Datenschutzbeauftragter ins Spiel, der, laut Interviewer, „schon Bedenken geäußert hat“. Es scheint also um mehr zu gehen als nur darum, dass der Patient einen „erleichterten Zugang“ zu seinen Daten von seinem behandelnden Arzt bekommen kann.

Und dann springt die Katze aus dem Sack: Die Patientendaten, die in elektronischer Form auf irgendeinem fernen Server abgespeichert sind, sind für die „Forschung“ gedacht, die auf einen „erleichterten Zugang“ zu drängen scheint.

Natürlich ist auch hier, laut Lauterbach, alles ganz harmlos, da die Daten in „pseudonymisierter Form“ an die Forschung = in erster Linie wohl Pharmaindustrie weitergegeben werden.

Klar! Wir können und müssen auf unseren Bundesgesundheitsminister vertrauen, dass diese Pseudonymisierung auch erfolgt. Das ist der gleiche Bundesgesundheitsminister, der uns lange Zeit vorgegaukelt hat, dass die Genspritzen gegen Corona nebenwirkungsfrei und mit einer Wirksamkeit von 95 Prozent hoch effektiv seien.

Da steht zu befürchten, dass die angebliche Pseudonymisierung ebenfalls nichts anderes ist als Propaganda und Vortäuschung falscher Tatsachen.

Schlimmer noch: So wie er sich in diesem Interview ausdrückt, scheint es darauf hinauszulaufen, dass diese gesammelten Daten aus, wie er sagt, „getrennten Silos“ (Krankenhäuser, Krankenkassen, Krebsregister, Genome-Datenbanken und digitale Patientenakten) keinen anderen Zweck erfüllen als teure und aufwendige randomisierte klinische Studien zu ersetzen. Da spart die Pharmaindustrie aber viel Zeit und Geld, dank Professor Lauterbach. Toll!

Außerdem würden derartig gesammelte Daten der Pharmaindustrie hervorragende Einblicke gewähren, in welchem Bereich der Erkrankungen es sich lohnt, mehr Produkte auf den Markt zu werfen.

Oder mit anderen Worten: Erkrankungen mit Seltenheitswert werden therapieunwürdig, da sich damit kein Geld verdienen lässt. Vielleicht lässt man dies als Nische für alternative Behandlungsmethoden, die es ja auch gilt, zurückzudrängen.

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Und noch eine Hintertür

Die Diskussionen zu den elektronischen Patientenakten sind in der Tat nicht neu. Bereits im November 2022 brachte „tkp – Blog für Science und Politik“ einen Beitrag zu diesem Thema.[5]

Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde vermutet, dass die Forcierung der Einführung von elektronischen Patientenakten europaweit dazu dienen soll, eine Basis für einen ebenfalls europaweiten „Impfausweis“ zu werden. Und dazu soll die elektronische Patientenakte für alle Versicherten automatisch erstellt werden, gleichgültig, ob die Betroffenen damit einverstanden sind oder nicht.

In Österreich scheint es so etwas schon seit 2020 zu geben, einen elektronischen „Impfpass“, aus dem die Betroffenen sich nicht mehr abmelden können. Und laut Aussagen von TKP-Lesern haben sie selbst, aber auch „Hinz und Kunz“ die Möglichkeit, auf die Daten zuzugreifen. Wenn dies mit der elektronischen Patientenakte in Deutschland und dem europäischen „Impfpass“ umgesetzt wird, dann wird ein Traum aller Controlfreaks à la Lauterbach wahr.

Kommentar von TKP dazu:

Die Datenspeicherung wird beim Impfpass also offenbar auch gegen den Willen von Betroffenen durchgeführt. Nach Opt in kommt Opt out und danach die verpflichtende Teilnahme.“

Und wozu braucht man den „europäischen Impfpass“?

Natürlich wieder einmal für die Gesundheit, angeblich. Denn es gibt ja so viele böse Krankheiten, gegen die „glücklicherweise“ neue modRNA-„Impfungen“ geschaffen werden oder bereits geschaffen sind.

Hier hilft ein zentraler Impfpass europaweit bei der Übersicht, wer sich hat „impfen“ lassen und wer nicht. Dazu fehlt dann noch eine „Impfpflicht“, die dann jeden zwingt, Kunde der Pharmaindustrie zu werden, ob es einem passt oder nicht.

In diesem Zusammenhang wird das Beispiel „Krebserkrankung“ zitiert. Moderna und BioNTech sollen seit ca. zehn Jahren an modRNA-Präparaten arbeiten, die angeblich vor Krebs schützen sollen.

Das sind die gleichen Firmen, die mit ihren „Coronaimpfungen“ die Entstehung von Turbo-Krebs beschleunigt zu haben scheinen. Jedenfalls sind vermehrt sich schnell entwickelnde Krebsformen nach den modRNA-„Impfungen“ beobachtet worden.

Damit hätten die „Coronaimpfungen“ für die beiden genannten Firmen einen neuen Markt geschaffen, auf dem man dann noch einmal kräftig kassieren kann. Was hier noch fehlt, das ist die Garantie, dass die Adressaten das Angebot auch wahrnehmen – nicht nur die Krebskranken, sondern auch gleich Mann und Maus. Und das ist dann die Aufgabe der „Impfpflicht“, dies zu gewährleisten.

Kurze Frage nebenbei: Wie können modRNA-Präparate, die Krebs erzeugen, vor Krebs schützen? Anscheinend handelt es sich hier um einen erneuten Intelligenztest für die Bevölkerung.

Wie zwingend ist die elektronische Patientenakte?

Nachdem ich zuvor ausgeführt hatte, dass unser Gesundheitsminister wieder einmal alarmistisch unterwegs ist und die elektronische Patientenakte mithilfe des Bundestages ab 2025 durchgedrückt hat, erhebt sich die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, als Betroffener sich hier loseisen zu können?

Wie angegeben, gibt es bei der MWGFD ein Musterschreiben, mit dem man Einspruch gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte einlegen kann. Und dies scheint auch von Lesern meiner Beiträge bereits durchgeführt worden zu sein.

Der Einspruch wurde bei Krankenkassen eingereicht. Und jetzt hat eine dieser Krankenkassen zurückgeschrieben und verlautbaren lassen, dass ein Einspruch nicht möglich sei.

Warum nicht? Hier ein Auszug aus dem Text:

Im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) ist im § 341 Abs. 1 SGB V geregelt, dass die elektronische Patientenakte den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig.

Ohne einen Antrag Ihrerseits, erstellen wir keine ePA für Sie. Vorsorglich kann kein Widerspruch eingelegt werden. Ein Widerspruch ist nur zulässig, wenn auch ein Verwaltungsakt von unserer Seite erlassen wurde, den es im vorliegenden Fall nicht gibt.“

Wenn das stimmt, dann würde dies heißen, dass Lauterbach wieder einmal Behauptungen aufgestellt hat, die mit der Realität nichts zu tun haben. Denn wenn die Patientenakte freiwillig ist, wie kann sie dann gleichzeitig verbindlich werden? Oder sind bis Ende 2024 dementsprechende gesetzliche Veränderungen geplant, die die Freiwilligkeit abzuschaffen gedenken?

Freiwillig oder nicht?

Die Aussagen der Krankenkasse an die Leserin, die den Widerspruch bei der Krankenkasse einreichte, scheinen in der Tat der Wahrheit zu entsprechen. Denn der besagte Paragraf[6], der im Antwortschreiben aufgeführt wurde, bestätigt die Aussagen der Krankenkasse.

Hier kann man Folgendes entnehmen:

(1) Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig.

Also doch?

Danach folgt eine Aufzählung von all den tollen Möglichkeiten, die so eine elektronische Patientenakte mit sich bringt. Unter Punkt 5 taucht ein „alter Bekannter“ auf, „Daten der Impfdokumentation“ und danach in Klammern der Ausdruck „elektronische Impfdokumentation“, der den würzigen Nachgeschmack erzeugt, dass es sich hier um einen Vorgänger oder Wegbereiter der elektronischen Impfnachweise handeln könnte.

So kommt der Verdacht auf, dass man diese e-Impfnachweise ohne größeres Aufsehen und unter der Hand eingeführt haben möchte, was möglicherweise auch notwendig sein wird, da möglicherweise der Widerstand dagegen immer noch zu groß ist.

Dieser Punkt ist fast unauffällig und nett eingebettet in einen Katalog von 13 Punkten, die größtenteils befürwortendes Kopfnicken erzeugen. Wer aber bei Punkt 5 vergisst, mit dem Kopfnicken aufzuhören, der darf sich nicht wundern, wenn es bald einen elektronischen Impfpass gibt.

Laut Punkt 7 hört die Freiwilligkeit bei Krankenhäusern allerdings auf:

(7) Die Krankenhäuser haben sich bis zum 1. Januar 2021 mit den für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Diensten auszustatten und sich an die Telematikinfrastruktur nach § 306 anzuschließen. Soweit Krankenhäuser ihrer Verpflichtung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach Satz 1 nicht nachkommen, sind § 5 Absatz 3e Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes oder § 5 Absatz 5 der Bundespflegesatzverordnung anzuwenden.“

Wenn ich das Amtsschimmel-Kauderwelsch richtig verstehe, dann mussten alle Krankenhäuser alles getan haben, bis zum 1. Januar 2021, um für ihre Patienten eine elektronische Patientenakte erstellen zu können. Wer dies nicht tat bzw. noch nicht hat, der muss mit entsprechenden Kürzungen bei den zu zahlenden Leistungen rechnen.

Es wird wohl kaum ein Krankenhaus freiwillig auf die Zahlung von erbrachten Leistungen verzichten, sodass hier die Frage nach der „Freiwilligkeit“ ein Witz ist. In dem Zusammenhang taucht auch die Frage auf, ob die Patienten wissen, dass von ihnen in den Krankenhäusern eine elektronische Patientendatei angefertigt wird? Oder werden die Patienten erst gefragt, bevor das Krankenhaus die ePA in Angriff nimmt?

Einspruch erheben oder nicht?

Wenn also die elektronische Patientenakte bis 2025 freiwillig ist, dann macht logischerweise ein Einspruch in der Tat wenig Sinn. Die Krankenkasse äußerte dann auch in ihrem Schreiben folgendes:

Sollte sich die gesetzliche Grundlage ändern und wir müssen, entgegen der aktuellen Regelung, alle Versicherten mit einer ePA versorgen, sieht der Gesetzgeber sicher auch die Möglichkeit vor, dieser Erstellung zu widersprechen.“

Nun hat sich die Gesetzeslage geändert und es wird dieses Musterschreiben empfohlen, um dem Anlegen der ePA zu widersprechen, wenn sie 2025 Realität wird:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit im Voraus meinen Einspruch gegen die Erstellung einer digitalen Patientenakte für meine Person formulieren. Sollte bereits eine solche digitale Patientenakte existieren, bitte ich um deren Löschung.

Falls die Vorschriften, die einen formellen Einspruch erfordern, zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten sollten, möchte ich meinen Einspruch bereits jetzt einreichen. Ich bitte Sie höflich darum, mich rechtzeitig zu informieren, falls es notwendig sein sollte, den Einspruch zu wiederholen.

Des Weiteren möchte ich auf Paragraf 335 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) in der Fassung des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) hinweisen: (3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung gemäß § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wie „sicher“ wird die Möglichkeit dann sein, dieser Erstellung noch widersprechen zu können? Wussten die Autoren des Widerspruchs von der MWGFD nicht, dass die elektronische Patientenakte freiwillig ist? Wenn ja, warum haben sie dennoch dieses Musterschreiben erstellt?

Oder könnte der Widerspruch von Seiten der Patienten zu diesem Zeitpunkt einfach dazu dienen, den Krankenkassen zu zeigen, dass man mit der elektronischen Patientenakte, freiwillig oder nicht, jetzt schon nichts zu tun haben möchte?

Ich denke, dass ein Einspruch vor 2025, auch wenn er „verwaltungstechnisch“ unsinnig ist, seine Berechtigung hat und vielleicht vor unangenehmen Überraschungen in der Zukunft schützt.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Quellen:

[1]      Bundestag stimmt für Einführung der elektronischen Patientenakte ZEIT ONLINE

[2]      Die elektronische Patientenakte kommt: Versicherte müssen entscheiden MDR

[3]      Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 für alle verbindlich

[4]      Archiv Interviews der 19. Legislaturperiode – Bundesgesundheitsministerium

[5]      Elektronische Patientenakte in Deutschland zur Erfassung der Gesundheitsdaten aller Bürger

[6]       § 341 SGB V Elektronische Patientenakte

Dieser Beitrag wurde erstmals am 15.3.2023 erstellt und am 22.12.2023 ergänzt.

René Gräber
René Gräber
Seit 1998 bin ich in eigener Naturheilpraxis tätig und begleite seitdem Patienten mit den unterschiedlichsten Beschwerden und Erkrankungen. Der Name dieser Webseite ist dabei mein Motto: Gesundheitliche Aufklärung. Aber die "Gesundheitliche Aufklärung" braucht auch Sie! Ohne GEZ Gebühren und Steuermillionen kämpfen wir gegen Zensur und Abmahnungen. "Gesundheitliche Aufklärung" ist vollkommen unabhängig, überparteilich und kostenfrei (keine Paywall). Wir investieren viel Zeit, Geld und Arbeit, um ihnen Beiträge jenseits des "Medizin-Mainstreams" anbieten zu können. Wir freuen uns daher über jede Unterstützung! Helfen Sie bitte mit! Zum helfen klicken Sie bitte HIER.

5 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Gräber,
    vielen Dank für Ihre ausführliche Darstellung der elektronischen Patientenakte.
    Ich will sie auf jeden Fall ablehnen. könnten Sie mir vielleicht das Formular direkt auf meine Email schicken, da ich nicht bei Facebook bin und nicht werde.
    Ganz lieben Dank im Vorraus
    Angelika

  2. vielen Dank Herr Graeber für die Information über diese elektronische Patientenakte.ich möchte diese keinesfalls haben. Könnten Sie mir bitte dieses Schreiben an die Krankenkasse, als E- Mail zusenden. Ich habe keinen PC ( defekt) und würde mir das Ausdrucken lassen. Vielen Dank im Voraus. MfG Kristina Wolf

    • meine E- Mail Adresse lautet:
      XXXXXXX

      Antwort René Gräber:
      E-Mail Adressen kann ich hier leider nicht veröffentlichen. Die würden von Bots eingelesen und auf SPAM Listen gesetzt – und das will niemand.
      Deswegen rate ich immer zum Forum: http://www.yamedo.de/forum/
      Dort kann man auch private Nachrichten verschicken.

  3. Danke für die umfassende Aufklärung. Ich möchte Sie auch um die Zusendung des Formulars per Mail bitten und bedanke mich schon jetzt dafür.
    MfG Kerstin Bittner

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