Wie es aussieht wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Jedenfalls rauscht der mediale Blätterwald entsprechend laut (siehe „Zeit“[1], „Welt“[2] und viele andere).
Worum geht es?
Um Karl Lauterbach (wieder einmal) und seine elektronische Patientenakte, die er ab Ende 2024 für alle verbindlich eingeführt sehen möchte. Ob das klappen wird?
Die Sache mit der „Impfpflicht“ jedenfalls klappte nicht so ganz wie Herr Lauterbach sich das vorgestellt hatte. Könnte also diese „Pflicht der elektronischen Patientenakten“ ein Ersatz dafür sein und die neuen „Impfungen“ durch die Hintertür als „Pflichtveranstaltung“ etablieren?
Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter “Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.” dazu an:
Alles nur im Interesse der Patienten, klar!?
Dazu spricht der Meister höchstpersönlich. Und zwar in einer Veröffentlichung auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Hier wird keine der sonst üblichen Erklärungen abgegeben. Vielmehr wird ein Interview mit der FAZ als „Erklärung“ abgedruckt.[3]
Es mag eigenartig erscheinen, dass auf der Webseite des „Bundesministeriums für Gesundheit“ Interviews wiedergegeben werden, eine Sache, die man von einer Zeitung erwartet, zumal dieses Interview auch in der FAZ veröffentlicht sein sollte. Zunächst machte ich einen Hang zur Selbstdarstellung von Lauterbach für dieses Format verantwortlich, musste dann aber feststellen, dass die Veröffentlichung von Interviews auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums keine Neuigkeit ist.[4]
Als erstes erfahren wir hier, dass es bereits elektronische Patientenakten gibt, die aber nur zu „weniger als ein Prozent der Patienten“ genutzt werden. Und das will er ändern. Denn: „Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, so Lauterbach.
Und warum das alles?
Dann erzählt Lauterbach von den außerordentlichen Vorzügen der elektronischen Patientenakte, die darin bestehen sollen, dass der Patient „endlich Herr seiner Daten“ wird.
Ach so! Indem Patientendaten über elektronischem Weg leicht abrufbar werden, werden die Patienten „Herr ihrer Daten“? Wieso das? Ach ja! Hierzu belehrt der Herr Professor den Leser folgendermaßen:
„Er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente. Und dann hilft die Akte auch bei seiner Behandlung. Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt.“
Das heißt also, dass das häufige Ignorieren von Wechselwirkungen seitens der Schulmedizin nur auf einer fehlenden digitalen Patientenakte beruht?
Und sind „geordnete Übersichten“ nur auf elektronischem Wege möglich? Zugegebenermaßen sind elektronische Daten leichter und schneller abrufbar und damit praktischer, was sicherlich ein Vorteil ist. Aber, wie es aussieht, sind diese e-Daten nicht nur für den Patienten oder den behandelnden Arzt schneller einsehbar, sondern auch für Institutionen, die mit der Behandlung des Patienten überhaupt nichts zu tun haben.
Der gläserne Patient?
Im Interview erfahren wir weiter, dass die elektronische Patientenakte nichts Neues sei, denn viele Ärzte haben ihre Patientendaten auf ihrem Computer gespeichert. Was neu sein soll, das ist der „erleichterte Zugang“.
Ein erleichterter Zugang? Für wen? Für den Arzt? Ich dachte, der hat seinen Computer in seiner Praxis stehen? Oder wird der Zugang für die Patienten erleichtert? Wenn ja, muss dann eigens dafür eine Verordnung geschaffen werden? Könnte der Patient nicht einfach zu seinem Arzt gehen und seine Daten direkt bei ihm anfordern?
Oder geht es doch um etwas ganz anderes?
Und schon kommt ein Datenschutzbeauftragter ins Spiel, der, laut Interviewer, „schon Bedenken geäußert hat“. Es scheint also um mehr zu gehen als nur darum, dass der Patient einen „erleichterten Zugang“ zu seinen Daten von seinem behandelnden Arzt bekommen kann.
Und dann springt die Katze aus dem Sack: Die Patientendaten, die in elektronischer Form abgespeichert sind, sind für die „Forschung“ gedacht, die auf einen „erleichterten Zugang“ zu drängen scheint. Natürlich ist auch hier, laut Lauterbach, alles ganz harmlos, da die Daten in „pseudonymisierter Form“ an die Forschung = in erster Linie wohl Pharmaindustrie weitergegeben werden.
Klar! Wir können und müssen auf unseren Bundesgesundheitsminister vertrauen, dass diese Pseudonymisierung auch erfolgt. Das ist der gleiche Bundesgesundheitsminister, der uns lange Zeit vorgegaukelt hat, dass die Genspritzen gegen Corona nebenwirkungsfrei und mit einer Wirksamkeit von 95 Prozent hoch effektiv seien.
Da steht zu befürchten, dass die angebliche Pseudonymisierung ebenfalls nichts anderes ist als Propaganda und Vortäuschung falscher Tatsachen.
Schlimmer noch: So wie er sich in diesem Interview ausdrückt, scheint es darauf hinauszulaufen, dass diese gesammelten Daten aus, wie er sagt, „getrennten Silos“ (Krankenhäuser, Krankenkassen, Krebsregister, Genome-Datenbanken und digitale Patientenakten) keinen anderen Zweck erfüllen als teure und aufwendige randomisierte klinische Studien zu ersetzen. Da spart die Pharmaindustrie aber viel Zeit und Geld, dank Professor Lauterbach. Toll!
Außerdem würden derartig gesammelte Daten der Pharmaindustrie hervorragende Einblicke gewähren, in welchem Bereich der Erkrankungen es sich lohnt, mehr Produkte auf den Markt zu werfen. Oder mit anderen Worten: Erkrankungen mit Seltenheitswert werden therapieunwürdig, da sich damit kein Geld verdienen lässt. Vielleicht lässt man dies als Nische für alternative Behandlungsmethoden, die es ja auch gilt, zurückzudrängen.
Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter “Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.” dazu an:
Und noch eine Hintertür
Die Diskussionen zu den elektronischen Patientenakten sind in der Tat nicht neu. Bereits im November 2022 brachte „tkp – Blog für Science und Politik“ einen Beitrag zu diesem Thema.[5]
Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde vermutet, dass die Forcierung der Einführung von elektronischen Patientenakten europaweit dazu dienen soll, eine Basis für einen ebenfalls europaweiten „Impfausweis“ zu werden. Und dazu soll die elektronische Patientenakte für alle Versicherten automatisch erstellt werden, gleichgültig ob die Betroffenen damit einverstanden sind oder nicht.
In Österreich scheint es so etwas schon seit 2020 zu geben, einen elektronischen „Impfpass“, aus dem die Betroffenen sich nicht mehr abmelden können. Und laut Aussagen von TKP-Lesern haben sie selbst, aber auch „Hinz und Kunz“ die Möglichkeit, auf die Daten zuzugreifen. Wenn dies mit der elektronischen Patientenakte in Deutschland und dem europäischen „Impfpass“ umgesetzt wird, dann wird ein Traum aller Controlfreaks à la Lauterbach war.
Kommentar von TKP dazu:
„Die Datenspeicherung wird beim Impfpass also offenbar auch gegen den Willen von Betroffenen durchgeführt. Nach Opt in kommt Opt out und danach die verpflichtende Teilnahme.“
Und wozu braucht man den „europäischen Impfpass“?
Natürlich wieder einmal für die Gesundheit, angeblich. Denn es gibt ja so viele böse Krankheiten, gegen die „glücklicherweise“ neue modRNA-„Impfungen“ geschaffen werden oder bereits geschaffen sind. Hier hilft ein zentraler Impfpass europaweit bei der Übersicht, wer sich hat „impfen“ lassen und wer nicht. Dazu fehlt dann noch eine „Impfpflicht“, die dann jeden zwingt, Kunde der Pharmaindustrie zu werden, ob es einem passt oder nicht.
In diesem Zusammenhang wird das Beispiel „Krebserkrankung“ zitiert. Moderna und BioNTech sollen seit ca. zehn Jahren an modRNA-Präparaten arbeiten, die angeblich vor Krebs schützen sollen. Das sind die gleichen Firmen, die mit ihren „Coronaimpfungen“ die Entstehung von Turbo-Krebs beschleunigt zu haben scheinen. Jedenfalls sind vermehrt sich schnell entwickelnde Krebsformen nach den modRNA-„Impfungen“ beobachtet worden.
- Schalten die Gen-Injektionen gezielt das Immunsystem aus?
- COVID-Impfung – Daten zu Nebenwirkungen des US-Militärs
- V-AIDS und die Corona-Impfungen: Eine neuartige Schwäche des Immunsystems?
Damit hätten die „Coronaimpfungen“ für die beiden genannten Firmen einen neuen Markt geschaffen, auf dem man dann noch einmal kräftig kassieren kann. Was hier noch fehlt, das ist die Garantie, dass die Adressaten das Angebot auch wahrnehmen – nicht nur die Krebskranken, sondern auch gleich Mann und Maus. Und das ist dann die Aufgabe der „Impfpflicht“, dies zu gewährleisten.
Kurze Frage nebenbei: Wie können modRNA-Präparate, die Krebs erzeugen, vor Krebs schützen? Anscheinend handelt es sich hier um einen erneuten Intelligenztest für die Bevölkerung.
Was tun?
Auf Twitter wird auf ein Musterschreiben hingewiesen, das bei der MWGFD heruntergeladen werden kann und einen Einspruch gegen die elektronische Patientenakte darstellt:
Hier kann man Einspruch gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte einlegen. Ich halte dies für einen wichtigen ersten Schritt gegen die Realisierung einer verbindlichen elektronischen Patientenakte.
Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter “Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.” dazu an:
Quellen:
[1] Digitalisierung: Lauterbach: E-Patientenakte 2024 für alle einführen | ZEIT ONLINE
[2] Lauterbach: E-Patientenakte 2024 für alle einführen – WELT
[3] Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 für alle verbindlich
[4] Archiv Interviews der 19. Legislaturperiode – Bundesgesundheitsministerium
[5] Elektronische Patientenakte in Deutschland zur Erfassung der Gesundheitsdaten aller Bürger